Gastaufnahmevertrag

Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Zimmerreservierung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der wie alle Verträge von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist.

Nach dem Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet er unter anderem folgende Regelungen:

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt vom Gast bestellt und vom Gastgeber die Bestellung angenommen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten.
Eine Anzahlung in Höhe von 20% ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten.
Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Anreise per Überweisung auf unser Konto vorzunehmen.
Wird das Ferienobjekt – egal aus welchem Grund – nicht in Anspruch genommen, entstehen dem Gast folgende Kosten, gerechnet in Prozent vom Gesamtmietpreis:

bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 10%
vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 40%
vom 28. Tag bis 3. Tag zum Mietbeginn: 90%
vom 02. Tag bis Mietbeginn : 100 %

Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15:00 Uhr und endet am Abreisetag um 11:00 Uhr.
Es herrscht im kompletten Ferienobjekt Rauchverbot. Sie haben Gelegenheit außerhalb der Wohnung zu rauchen. Hier stehen Aschenbecher und Sitzgelegenheiten zur Verfügung.
Die Unterbringung und das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Die Ferienwohnung wurde mit viel Liebe zum Detail eingerichtet. Aus diesem Grunde bitten wir um pflegliche Behandlung. Alle durch den Mieter entstandenen Schäden bitten wir zu ersetzten.